Werner Seitz*

Eidgenössische Abstimmungen vom 12. März
Frauenquoten durchgerechnet. Was Quoten bei den Wahlen 1999 ausgemacht hätten
in Neue Zürcher Zeitung, 1. Februar 2000.


Die Quoteninitiative verlangt, dass die Differenz zwischen Frauen und Männern im Nationalrat in allen Kantonen nicht mehr als eins beträgt. Dies würde bei Annahme der Initiative nachträgliche Korrekturen am Wahlergebnis erforderlich machen. Im folgenden Beitrag diskutiert der Leiter des Bereiches «Wahlen und Abstimmungen» im Bundesamt für Statistik zwei mögliche Umsetzungsmodelle zur Quoteninitiative sowie die jeweiligen Konsequenzen ihrer Anwendung am hypothetischen Beispiel der Nationalratswahlen 1999.

    Die Volksinitiative «Für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)» verlangt eine verfassungsmässig garantierte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Nationalrat, Ständerat, Bundesrat und Bundesgericht) sowie in der Bundesverwaltung. Besonders knifflig wäre die Umsetzung der Initiative beim Nationalrat, wo auf Grund des Proporzsystems die Parteien bzw. die Wahllisten im Zentrum stehen und nicht, wie bei der Wahl des Ständerats oder des Bundesrats, die Personen.

    45 Mandate wären umverteilt worden
    Zu Umverteilungen käme es bei Annahme der Quoteninitiative nur in den Proporzkantonen. Die fünf Kantone mit nur je einem Nationalratssitz, der nach dem Majorzsystem vergeben wird (Uri, Ob- und Nidwalden, Glarus und Appenzell Innerrhoden) blieben unberührt. Von den 21 Proporzkantonen erfüllten bei den Nationalratswahlen 1999 nur gerade zwei die Vorgabe der Quoteninitiative: Schwyz (gewählt wurden hier eine Frau und zwei Männer) und Appenzell Ausserrhoden (eine Frau, ein Mann). In 19 Kantonen dagegen wären grössere oder kleinere Eingriffe nötig gewesen.
    Beim hypothetischen Fall der Anwendung der Quoteninitiative auf die Nationalratswahlen 1999 hätten die grössten Korrekturen im Kanton Bern vorgenommen werden müssen: Hier wären sechs Mandate nachträglich umverteilt worden. Im Kanton Waadt wären fünf Sitze und im Aargau vier Sitze korrigiert worden, dies natürlich ohne die Mandatsverteilung zwischen den Parteien zu beeinflussen. Insgesamt hätten 45 Mandate von Männern an Frauen umverteilt werden müssen, um die Forderung der Quoteninitiative zu erfüllen. Im Nationalrat würden heute 92 Frauen und 108 Männer sitzen, der Frauenanteil betrüge somit 46 Prozent. Wie würden nun aber diese Korrekturen in den den einzelnen Kantonen vorgenommen? Zwei mögliche Modelle mit unterschiedlichen Konsequenzen für die einzelnen Parteien stehen zur Auswahl: Ein Modell «Proporzwahl mit Korrektur» und ein Modell «Listenvorschrift mit Korrektur».

    Modell 1: «Proporzwahl mit Korrektur»
    Grundgedanke des Modells «Proporzwahl mit Korrektur» ist, dass bei jenen Parteien zugunsten der Frauen korrigiert werden soll, bei denen die Frauen pro Mandat relativ viele und die Männer relativ wenige Stimmen aufgebracht haben. Hierzu würde ein sogenannter «Stimmenverwertungsquotient» für die Männer und die Frauen berechnet, der das Verhältnis von Stimmenanteil zu Mandatsanteil ausdrückt. Die Quotienten für Frauen und Männer würden zu einem «Doppelquotienten» vereint, der für jede Partei aufzeigt, wie viele Stimmen die Frauen und wie viele die Männer für ihre Mandate aufbringen mussten. Der Doppelquotient ist dort am höchsten, wo die Frauen am stärksten «Wasserträgerinnen» für die Mandate der Männer waren. Hier würde dann auch korrigiert: Der am schlechtesten gewählte Mann müsste auf seiner Liste der nichtgewählten Frau mit dem besten Resultat Platz machen. Nach diesem Verfahren würde so lange umverteilt, bis die kantonale Geschlechter-Quote erreicht ist.

    SP und FDP am meisten betroffen
    Auf das Wahlergebnis von 1999 angewandt, wären gemäss diesem Modell die SP und die FDP am stärksten von Umverteilungen betroffen gewesen: Bei der SP sässen heute 12, bei der FDP 11 Frauen, bei der CVP 8 und bei der SVP 7 Frauen mehr im Nationalrat. Weitere Eingriffe wären bei der LPS und der PdA erfolgt (beide je plus 2 Frauen) sowie bei der EVP, der GPS und bei der Lega (je plus 1 Frau). Der Frauenanteil im Nationalrat würde nach diesen Änderungen bei der SP 63 Prozent betragen, bei der FDP 47 Prozent, bei der CVP 46 Prozent und bei der SVP 23 Prozent. Der Frauenanteil der GPS würde sogar bei 75 Prozent liegen. Es fällt auf, dass nach diesem Modell gerade in denjenigen Parteien stark umverteilt würde, in denen der Frauenanteil auch ohne Quotenregelung relativ hoch liegt. Umgekehrt müsste die SVP mit ihrem bescheidenen Frauenanteil von heute 7 Prozent «nur» auf 23 Prozent nachkorrigiert werden. Insgesamt würden nach dieser Methode die Wählenden allerdings wesentlich weniger brüskiert, als dies beim zweiten hier vorgestellten Modell der Fall wäre.

    Modell 2: «Listenvorschrift mit Korrektur»
    Während sich nämlich das Modell «Proporzwahl mit Korrektur» darauf beschränkt, die Nationalratsdelegation in jedem Kanton auszugleichen, würde das Modell «Listenvorschrift mit Korrektur» (auch «Halbe-Halbe»-System genannt) auch innerhalb der Parteien einen Ausgleich der Geschlechter verlangen. In einem ersten Schritt würde gemäss dieser Methode für jede Wahlliste eine Rangliste mit den Kandidatinnen und mit den Kandidaten erstellt. Die Mandate würden dann im «Reissverschluss-System» abwechselnd den je am besten gewählten Kandidatinnen und Kandidaten zugeteilt. (Vorbedingung ist dabei natürlich, dass alle Parteien genügend Kandidatinnen aufstellen.) Weil einige Parteien eine jeweils ungerade Zahl von Mandaten erhalten, müsste in einem zweiten Schritt wie beim ersten Modell zusätzlich noch ein Verfahren mit Doppelquotient angewandt werden, um die kantonale Geschlechterquote zu erreichen. So wären beim hypothetischen Beispiel Nationalratswahlen 1999 mit dem «Halbe-Halbe»-System erst 28 Mandate umverteilt worden, die restlichen 17 Mandate wären gemäss Doppelquotient korrigiert worden.

    SVP am stärksten betroffen
    Nach Modell 2 würden heute die Frauenanteile bei den Bundesratsparteien zwischen 40 (CVP) und 57 Prozent (SPS) liegen. Am stärksten wären die Eingriffe bei der SVP: Hier hätten 15 Männer Frauen aus ihren Reihen Platz machen müssen. Bei der FDP und bei der SPS wäre es per saldo zu je 9 Umverteilungen gekommen, bei der CVP per saldo zu 6, bei der LPS und der PdA zu je 2 und bei der GPS sowie der Lega zu je 1. Der Vergleich der beiden Methoden zeigt die unterschiedlichen Wirkungen: Während das Modell «Proporzwahl mit Korrektur» die parteipolitischen Unterschiede in der Frauenvertretung (eher viele Frauen bei den rot-grünen Parteien, deutlich weniger Frauen bei FDP und CVP und ganz wenige Frauen bei SVP und den Rechtsparteien) grundsätzlich bestehen lässt, sie sogar etwas verstärkt, sorgt das «Halbe-Halbe»-Modell für eine paritätische Vertretung der Frauen auch innerhalb der Parteien.
     

       
       

      Bern wäre um Bignasca ärmer 

      se. Dass die Quoteninitiative auch einigen Befürwortern der Vorlage Amt und Würden kosten könnte, wurde an den Parteitagen in den letzten Wochen nie thematisiert. Vielleicht sind die Männer ja tatsächlich so uneigennützig, vielleicht aber haben sie die Konsequenzen ganz einfach nie durchgerechnet, wie das jetzt Werner Seitz und sein Praktikant im Bundesamt für Statistik Matthias Brechbühler anhand der Wahlresultate 99 gemacht haben: Unabhängig vom Umsetzungsmodell würden nämlich bei Anwendung der Quoteninitiative bei den Sozialdemokraten so prominente Köpfe rollen wie etwa diejenigen des Berner VPOD-Sekretärs Peter Vollmer (hier hätte Quoten-Vordenkerin Barbara Geiser profitiert) oder des Bündner Biobauern Andrea Hämmerle. Auch bei den Grünen gäbe es wohl lange Gesichter: Hier hätte nach den Wahlen 99 Präsident Ruedi Baumann der Berner Parteikollegin Rosmarie Bär Platz machen müssen. Bei der PdA wäre anstelle des gewählten Waadtländers Josef Zisyadis eine Frau zum Zug gekommen, dies mit weniger als der Hälfte seiner Stimmen. 
      Aber auch unter Quotengegnern hätte nach den Wahlen 99 viel Prominenz den Hut nehmen müssen, wenn die Quoteninitiative zur Anwendung gekommen wäre: Im freisinnigen Lager hätte es den als möglicher Steinegger-Nachfolger gehandelten Schaffhauser Unternehmer Gerold Bührer getroffen. Bei der SVP wäre Auns- Verwalter Hans Fehr seinen Nationalratssitz los (wie auch Jung-Historiker Christoph Mörgeli den seinen). Unzufrieden wäre wohl auch der Thurgauer CVP- Nationalrat Hansueli Raggenbass gewesen: Sein Sitz wäre der besten nicht gewählten Frau auf seiner Liste zuteil geworden, obwohl auch diese nicht die Hälfte der Stimmen des gestandenen Bisherigen machte. Schliesslich wäre Bern auch um Lega-Chef Giuliano Bignasca ärmer, ein Umstand, den sich die Quotenbefürworter vielleicht noch marketingmässig zunutze machen werden. 

      Der Namen sind noch viele (45 an der Zahl), sie werden bis zum 12. März sicherlich noch Gesprächsstoff abgeben. Ein pikantes Detail zum Schluss: Bei einer Umsetzung der Initiative nach dem Halbe-halbe-Modell (vgl. obenstehenden Artikel), welches den Zielen der Initiantinnen auf Grund der innerparteilichen Korrekturen an sich am nächsten käme, wäre nach den Wahlen 99 die Quoten-Guillotine ausgerechnet über der ausgewiesenen Frauenpolitikerin Christine Goll und ihrer Genossin Vreni Hubmann niedergegangen, sie hätten tatsächlich Männern den Vorrang geben müssen. Ebenfalls in Zürich wäre auch der CVP ein Frauensitz verlorengegangen: Kathy Riklin hätte ihr neu gewonnenes Mandat nie antreten können. 
       

       
       

      * Werner Seitz, Politologe, leitet als wissenschaftlicher Adjunkt im Bundesamt für Statistik den Bereich «Wahlen und Abstimmungen» und ist Autor der Studie: «Umsetzungsmodelle zur eidgenössischen ‹Quoten-Initiative›», in: Eidg. Kommission für Frauenfragen (Hg.), F-Frauenfragen, 21/1998, Nr. 1.